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In wenigen Wochen ist es soweit: Mit dem Jahreswechsel kommt 2009 die Abgeltungssteuer. Hier erfahren Sie, was dies für Ihr Tagesgeldkonto bedeutet.

Bisher galt:

Bis Ende 2008 wurde Ihr Tagesgeld mit 30% Zinsabschlagssteuer, 5% Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer mit jeder Zinsausschüttung direkt an das Finanzamt abgeführt. Diese Zinsabschlagssteuer wurde auf die Einkommenssteuer angerechnet, was im Endeffekt geringe Nach- oder Rückzahlungen mit dem Finanzamt bedeutete, abhängig davon, ob der Einkommenssteuersatz ober- oder unterhalb der 30% lag.

Ab 2009 gilt mit der Abgeltungssteuer:

Die Abgeltungssteuer ist mit 25% eine fixe Steuer. Wie vorher kommen 5% Solidaritätszuschlag und mögliche Kirchensteuer hinzu, was ebenfalls direkt von Ihrer Bank an das Finanzamt abgeführt wird. Neu ist, dass diese Steuerbelastung nicht mit mit der Einkommenssteuer verechnet wird. Neben weniger bürokratischem Aufwand bedeutet das für Tagesgeld-Besitzer eine geringere Gesamtsteuerlast, wenn der persönliche Einkommensteuersatz über 25% liegt. Wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter 25% liegt, kann beim Finanzamt beantragt werden, dass eine Anrechnung auf die Einkommenssteuer wie gehabt durchgeführt wird.

Neu ist, dass im kommenden Jahr auch Wertpapierdepots mit der Abgeltungssteuer belastet werden, was im direkten Vergleich zum Tagesgeld das Tagesgeldkonto deutlich attraktiver werden lässt.

Fazit: Neben bürokratischen Erleichterungen bringt das Tagesgeldkonto 2009 weitere Vorteile mit sich, so dass diese Geldanlage weiterhin auf dem Vormasch bleiben wird. Schauen Sie sich daher unseren Tagesgeldkonto Vergleich an!

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2 Erfahrungsberichte zu “Abgeltungssteuer auf das Tagesgeld”

  1. Joe sagt:

    Immer diese neuen Gesetze. :-/
    Lohnt sich denn jetzt ein Tagesgeldkonto noch wirklich?

  2. admin sagt:

    Hallo Joe,

    wenn du einen Einkommenssteuersatz von über 25% hast, lohnt sich das Tagesgeldkonto mehr denn je. Und den haben die meisten Deutschen, insofern ein klares JA. Beste Grüße!

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